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Leitfaden zum Lösen von Konflikten
Benutzer : jurist4all
Datum: 6-5-2011 18:03:20
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In unserer pluralistischen Gesellschaft in der tagtäglich viele verschiedene Werte, Normen, Meinungen und Ansichten aufeinander treffen, sind Konflikte völlig normal.

Auch an unserer FH Landshut kann es zu Konflikten mit den Beamten, Ämtern und Angestellten kommen.

Zur Konfliktlösung sollten folgende Schritte beachtet werden; für alle Schritte gilt: Immer höflich und sachlich bleiben, aber was das wichtigste ist sich gegenseitig respektieren, auch wenn sich die eine oder die andere Konfliktpartei im Recht fühlt oder sich generell mächtiger und unantastbar fühlt. Für all dies gibt es eine rechtsstaatliche Lösung:

1. Ein persönliches Gespräch mit der Konfliktpartei führen und gemeinsam nach einer Lösung suchen, mit der beide Parteien gut leben können und die im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften ist. Falls dieser Schritt nicht zu einer Lösung führt, weiter zu Schritt 2.

2. Die Konfliktpartei schriftlich per Post mit Einschreiben und Rückschein kontaktieren, den Fall nochmals Schildern, sein Bedauern über das fruchtlose, vorhergegangene Gespräch äußern und dem Konfliktpartner eine Frist von 4 Wochen zu einer schriftlichen Stellungnahme setzen. Jeder berufliche Hochschulangehörige ist aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Behörde / Amt , seiner Anstellung, zu einer schriftlichen Stellungnahme gesetzlich verpflichtet. Falls dieser Schritt nicht zu einer Lösung führt, weiter zu Schritt 3.

3. Den Kanzler der Hochschule als höchsten, hochschulinternen Dienstherren, schriftlich über den Fall informieren, das persönliche Gespräch schildern und den bisherigen Briefwechsel mit der Konfliktpartei als Anlage beifügen. Um eine schriftliche Stelllungnahme bitten. Der Kanzler wird nun versuchen, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln, und eine Lösung herbeizuführen, die auch disziplinarrechtliche Schritte umfassen kann. Sollte, wider Erwarten, keine Lösung gefunden werden, weiter zu Schritt 4.

4. Einen Anwalt mit der Lösung des Falls beauftragen, diesem alle bisherigen Unterlagen zukommen lassen. Der Anwalt wird nun, je nach Schwere des Konflikts die Gesetzeslage prüfen und eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kanzler einreichen. Sollte, wider Erwarten, keine Lösung gefunden werden, weiter zu Schritt 5.

5. Bleibt dies ohne Lösung, bleibt dem Anwalt nichts übrig, außer Klage beim Bayrischen Verwaltungsgericht einzureichen, die sich aber, schlimmstenfalls über Jahre hinziehen kann, falls eine Partei den Richterspruch nicht akzeptiert und in Berufung vor das nächsthöhere Gericht geht.

Eine Rechtsschutzversicherung (60€/Jahr) gewährt hier vollkommene Kostendeckung durch alle Instanzen und kommt für Fachgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf. Denn bei so einem Verfahren muss man als Kläger alle Kosten vorstrecken und falls man verliert, die Kosten der anderen Partei tragen. Da können schnell mehrere 1000 € zusammenkommen. 

 

@ Frau Rathsack: 

Ich bin der Meinung, dass jeder Student, da wir in einem Rechtsstaat leben, seine Rechte kennen sollte.

Ich bitte Sie daher, diesen Leitfaden zu akzeptieren und diesen Beitrag nicht zu löschen.

Vielen Dank!

PS.:Ergänzungen / Korrekturen sind jederzeit willkommen.

 

 

 

 

--- (Bearbeitet ?? 6-5-2011 18:03:20 [GMT+0200] von Visitor) ---

Antwort
 
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