Zugangsvoraussetzung für das Studium ist ein Hochschulabschluss in einem Ingenieur-, Informatik- oder Wirtschaftsstudiengang oder ein gleichwertiger Abschluss mit der Note "gut" oder besser. Absolventen anderer Fachrichtungen werden auch zugelassen, wenn sie jeweils mindestens 15 Credits aus den beiden Bereichen
- Betriebswirtschaft und
- Technik/Informatik/Naturwissenschaften
nachweisen.
Auf Antrag ist die vorläufige Zulassung möglich, wenn das Abschlusszeugnis des aktuellen Studiums noch nicht vorliegt, aber alle Prüfungsleistungen erbracht wurden und die Abschlussarbeit abgegeben wurde. Die endgültige Zulassung erfolgt, wenn die Zugangsvoraussetzungen spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachgewiesen werden.
Soweit Bewerber ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, für das weniger als 210 ECTS-Punkte (jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte) vergeben werden, ist Voraussetzung für das Bestehen der Masterprüfung der Nachweis der fehlenden Leistungspunkte aus dem grundständigen Studienangebot der Hochschule Landshut. Die Prüfungskommission legt fest, welche Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt werden müssen.
