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Die Zulassung

  • Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist der überdurchschnittliche Abschluss eines Bachelor Studiums der Informatik oder der Wirtschaftsinformatik oder eines gleichwertigen Hochschulabschlusses.
  • Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn die Gesamtnote des Bachelor Studiums gut oder besser ist.
  • Über die Gleichwertigkeit eines Hochschulabschlusses sowie über die Einstufung eines Abschlusses als überdurchschnittlich entscheidet im Einzelfall die Prüfungskommission.
  • Sind aufgrund des vorhandenen Hochschulabschlusses nicht alle fachlichen Grundlagen gegeben, welche für eine Gleichwertigkeit des Abschlusses erforderlich sind, so kann die Zulassung unter der Auflage erfolgen, dass fehlende Studienleistungen vor der Ausgabe der Masterarbeit erbracht werden müssen.
    Art und Umfang der nachträglich zu erbringenden Studienleistungen werden von der Prüfungskommission im Benehmen mit dem Betreuungsprofessor festgelegt
  • Studierende mit Abschluss Wirtschaftsinformatik können für die Schwerpunkte IT Systems Engineering und Software Engineering zugelassen werden. Die Zulassung zu weiteren Schwerpunkten und zu einigen weiteren Fächern setzt den Nachweis oder den Erwerb entsprechender Kenntnisse in Fächern des Informatik-Bachelor voraus. Zulassungsvoraussetzungen werden im Modulhandbuch geregelt. Im Einzelfall entscheidet die Prüfungskommission im Benehmen mit dem Betreuungsprofessor.
  • Auf Antrag ist die Zulassung von Studierenden des Bachelor Studiengangs Informatik der Fachhochschule Landshut möglich, wenn diese alle Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiengangs erbracht haben und die Bachelor Arbeit angemeldet worden ist.

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