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Duales Studium - Voraussetzungen

 

Allgemeine Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines dualen Studiums:

  • Abitur / Fachhochschulreife (bzw. Meisterprüfung oder gleichgestellter beruflicher Abschluss)
  • Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Sozialen Arbeit

 

Organisatorischer Ablauf: 


 ... für Studieninteressierte


... für Einrichtungen der Sozialen Arbeit

  1. Entscheidung für das duale Studium an der Hochschule Landshut in einem der beiden Bachelor-Studiengänge der Fakultät Soziale Arbeit(achten Sie bitte auf die Zulassungsbeschränkung / Numerus claususs. auch Studien- und Prüfungsordnung)

  2. Bewerbung - möglichst vor Studienbeginn - bei Einrichtungen, Trägern bzw. Unternehmen der Sozialen Arbeit um eine Praxisstelle für das duale Studium

  3. Voraussetzung für die Anerkennung der Praxisstelle:
    Beschäftigung mind. eines Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin (Dipl./B.A./M.A.), wobei der Beschäftigungsumfang mindestens 50 % der regulären wöchentlichen Arbeitzeit umfassen muss

    » Kooperationspartner, die Praxisstellen für dual Studierende zur Verfügung stellen, finden Sie hier.

  4. Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Dauer des Studiums
    (3,5 Jahre / 7 Semester)

  5. Bewerbung an der Hochschule Landshut um einen Studienplatz für das duale Studium (online-Bewerbung - bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfrist sowie die Zulassungsbeschränkung)

  6. Vor Beginn des praktischen Studiensemesters im 4. bzw. 5. Semester, ist die Praxisstelle bzgl. der geforderten Qualitätskriterien durch die Praxisbeauftragte der Fakultät Soziale Arbeit zu genehmigen.


    Dipl. Sozialpäd. (FH)
    Sabrina Zimmer
    Fakultät Soziale Arbeit
    Am Lurzenhof 1
    84036 Landshut
    (08 71) 506-456




    Hiefür sind fristgerecht die entsprechenden Unterlagen vorzulegen
    >> Download der Formulare

 

  1. Entscheidung für die Beschäftigung eines/einer dual Studierenden für die Dauer des Studiums
    (3,5 Jahre/7 Semester)

  2. Eintrag in die Unternehmensdatenbank  ("Online-Studienführer") von hochschule dual

  3. Bewerberauswahl - achten Sie bitte auf die Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus /
    s. auch Studien- und Prüfungsordnung)

  4. Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Dauer des Studiums
    Eine Vertragsvorlage erhalten über die Fakultätsassistentin, Frau Solf-Leipold:

  5. Für das praktische Studiensemester (Praktikumssemster) als Pflichtbestandteil des Curriculums (4. bzw. 5. Semester) sind die Qualitätskriterien der Hochschule zu erfüllen.

    Hierfür ist die Genehmigung der Praxisstelle durch die Praxisbeauftragte der Fakultät Soziale Arbeit verbindliche Voraussetzung:

    Dipl. Sozialpäd. (FH)
    Sabrina Zimmer
    Fakultät Soziale Arbeit
    Am Lurzenhof 1
    84036 Landshut
    (08 71) 506-456




    Studierende haben hier fristgerecht vor Beginn des Praxissemesters die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
    >>
    Download der Formulare

 

 

  

 

 

 

Für Ihre Fragen zum Ausbildungsvertrag steht Ihnen als Ansprechparterin zur Verfügung:


 

Judith Maier
Allgemeine Studienberatung
0871/506-117

HS 148

 

 
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