Allgemeine Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines dualen Studiums:
Abitur / Fachhochschulreife (bzw. Meisterprüfung oder gleichgestellter beruflicher Abschluss)
Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Sozialen Arbeit
Organisatorischer Ablauf:
... für Studieninteressierte
... für Einrichtungen der Sozialen Arbeit
Entscheidung für das duale Studium an der Hochschule Landshut in
einem der beiden Bachelor-Studiengänge der Fakultät Soziale
Arbeit(achten Sie bitte auf die Zulassungsbeschränkung / Numerus claususs. auch Studien- und Prüfungsordnung)
Bewerbung - möglichst vor Studienbeginn - bei Einrichtungen, Trägern bzw. Unternehmen der Sozialen Arbeit um eine Praxisstelle für das duale Studium
Voraussetzung
für die Anerkennung der Praxisstelle: Beschäftigung mind. eines
Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin (Dipl./B.A./M.A.), wobei der Beschäftigungsumfang mindestens 50 % der regulären wöchentlichen Arbeitzeit umfassen muss
» Kooperationspartner, die Praxisstellen für dual Studierende zur Verfügung stellen, finden Sie hier.
Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Dauer des Studiums (3,5 Jahre / 7 Semester)
Bewerbungan der Hochschule Landshut um einen Studienplatz für das duale Studium (online-Bewerbung - bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfrist sowie die Zulassungsbeschränkung)
Vor Beginn des praktischen Studiensemesters im 4. bzw. 5. Semester, ist die Praxisstelle bzgl. der geforderten Qualitätskriterien durch die Praxisbeauftragte der Fakultät Soziale Arbeit zu genehmigen.
Dipl. Sozialpäd. (FH) Sabrina Zimmer
Fakultät Soziale Arbeit
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
(08 71) 506-456
Hiefür sind fristgerecht die entsprechenden Unterlagen vorzulegen >> Download der Formulare
Entscheidung für die Beschäftigung eines/einer dual Studierenden für die Dauer des Studiums (3,5 Jahre/7 Semester)
Bewerberauswahl - achten Sie bitte auf die Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus / s. auch Studien- und Prüfungsordnung)
Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Dauer des Studiums Eine Vertragsvorlage erhalten über die Fakultätsassistentin, Frau Solf-Leipold:
Für das praktische Studiensemester (Praktikumssemster) als Pflichtbestandteil des Curriculums (4. bzw. 5. Semester) sind die Qualitätskriterien der Hochschulezu erfüllen.
Hierfür ist die Genehmigung der Praxisstelle durch die Praxisbeauftragteder Fakultät Soziale Arbeit verbindliche Voraussetzung:
Dipl. Sozialpäd. (FH) Sabrina Zimmer Fakultät Soziale Arbeit Am Lurzenhof 1 84036 Landshut (08 71) 506-456
Studierende haben hier fristgerecht vor Beginn des Praxissemesters die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. >> Download der Formulare
Für Ihre Fragen zum Ausbildungsvertrag steht Ihnen als Ansprechparterin zur Verfügung: