Qualitätsstandards für das Praktikum
Verpflichtungen der Praxisstellen
Bei der Praxisstelle muss es sich um ein eindeutiges SA/SP-Arbeitsfeld handeln.
Die Praxisstelle sollte mindestens ein Jahr bestehen.
Die Praxisstelle sollte den Studierenden eine angemessene Vergütung anbieten.
Die StudentenInnen müssen von den Praxisstellen für die begleitenden Lehrveranstaltungen freigestellt werden.
Eine Beendigung oder ein Wechsel der Praxisstelle ist nur in Rücksprache mit der Beauftragten für das praktische Studiensemester möglich. In Konfliktfällen sollte diese frühzeitig einbezogen werden.
Kann eine Praxisstelle keine entsprechende Praxisanleitung bieten, so verpflichtet sich die Dienststelle, eine entsprechende Beratung (Supervision) von außen zu organisieren.
Anforderungen an PraxisanleiterInnen
PraxisanleiterInnen sollten in der Regel über eine sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Ausbildung verfügen.
PraxisanleiterInnen sollten über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
PraxisanleiterInnen sollten mindestens ein Jahr an der betreffenden Stelle arbeiten.
- PraxisanleiterInnen sollten mindestens zu 50% der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit) an der Stelle beschäftigt sein.
PraxisanleiterInnen sollte nicht mehr als zwei PraktikantenInnen gleichzeitig betreuen.
Den Studierenden sollte in der Regel einmal wöchentlich ein Anleitungsgespräch angeboten werden.
Bis ca. vier Wochen nach Beginn des Praktikums sollte gemeinsam mit dem/der Praktikanten/Ii ein Ausbildungsplan erstellt werden.
PraxisanleiterInnen sollten regelmäßig an den Treffen für AnleiterInnen der Hochschule teilnehmen.
PraxisanleiterInnen sollten eine Fortbildung für Praxisanleitung absolviert haben oder sich dafür bereit erklären.
Verpflichtungen der Studierenden
Studierende sind zur Teilnahme an einer Kleingruppen (2 SWS) verpflichtet.
Studierende müssen während des Praxissemesters drei Berichte erstellen (Institutionen-/ Fall-/ Auswerutungsbericht).
Studierende sind zur Teilnahme an einem begleitenden Studienseminar im Umfang von 2 SWS mit schriftlichem Leistungsnachweis (Klausur) verpflichtet.
Studierende erklären sich bereit, die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und die im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen.
Studierende erklären sich bereit, die für die Ausbildungsstelle geltenden Ordnungen (z.B. Arbeitsordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Schweigepflicht) zu beachten.
Studierende sind dazu verpflichtet, ein Fernbleiben unverzüglich der Praxisstelle mitzuteilen.
- Bei mehr als 5 Fehltagen sind alle Tage nachzuarbeiten.
