Ausleihe fakultätseigener Geräte für wissenschaftliche Arbeiten
Zur Anfertigung von Abschlussarbeiten oder anderer wissenschaftlicher Projektarbeiten stehen an der Fakultät verschiedene Geräte, die über Studienbeiträge finanziert wurden, zur Ausleihe zur Verfügung:
- 5 Scan-Stifte
- 40 Digital Voice Recorder – Diktier- und Massenspeichergerät
- 1 Digitale Videokamera inkl. Netzstecker, Überspielkabel, Kassette, 2 Akkus (Handycam Sony DCR-HC 51E)
- 1 Stativ (vivanco VS 141)
Ausleihe und Rückgabe:
- Die Ausleihe bzw. Rückgabe erfolgt über Frau Saitta (Fakultätsassistentin) im Raum BS 044 /
- Bei Abholung der Leihgeräte ist eine Kaution in Höhe von 20,00 € zu hinterlegen.
- Für die Ausleihe ist der Studentenausweis zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.
- Die Ausleihe ist nur persönlich möglich. Ein stellvertretender Verleih ist auch bei Vorlage der Ausweisunterlagen nicht möglich.
- Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Der im Ausleihformular vermerkte Rückgabetermin ist unbedingt einzuhalten.
- Eine Leihfristverlängerung um weitere 4 Wochen ist möglich, sofern das Gerät nicht bereits für einen anderen Nutzer vorgemerkt ist. Verlängerungsanträge können persönlich, schriftlich (Postfach) oder per Mail (melanie.saitta@fh-landshut.de) erfolgen.
Ausleihbedingungen:
1. Die Ausleihe ist ausschließlich für Studierende der Fakultät AW/Soziale Arbeit möglich
(Vorlage des Studentenausweises + Lichtbildausweis).
2. Die Ausleihe der Geräte ist grundsätzlich nur für die nachweisliche Erstellung einer studienrelevanten Arbeit zulässig.
3. Bei Abholung der Leihgeräte ist eine Kaution von 20,00 € zu hinterlegen.
4. Die Ausleihzeit beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung der Ausleihzeit um weitere 4 Wochen ist möglich, sofern das
Gerät nicht von einem weiteren Nutzer/einer weiteren Nutzerin vorgemerkt ist. Die Verlängerung ist schriftlich oder
persönlich anzumelden.
5. Die Ausleihzeiten sind verbindlich. Um Einhaltung der Fristen wird dringend gebeten.
Sollten Rückgabefristen aus unvorhersehbaren Gründen nicht eingehalten werden können, ist dieser Umstand
unverzüglich anzumelden (schriftlich, telefonisch oder persönlich).
Wird ein Gerät verspätet zurückgegeben, ohne dass dies angezeigt wurde, behält sich die Fakultät vor, je nach
Leihfristüberschreitung, einen Teil bzw. die gesamte der Kaution einzubehalten.
6. Die Vormerkung bereits verliehener Geräte ist möglich.
7. Die, den Geräten beiliegenden Gebrauchsanweisungen oder Beiblätter sind sorgfältig zu be-handeln, dürfen nicht mit
schriftlichen Vermerken oder Zeichen versehen werden und müssen vollständig zurückgegeben werden.
8. Der Entleiher/die Entleiherin verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, die Bedienungsanleitung und die
Benutzungsordnung zu beachten.
9. Eine Weitergabe der Geräte an Dritte ist nicht zulässig.
10. Sollte während der Leihzeit ein Schaden eingetreten sein, ist hierüber bei der Rückgabe des Materials eine schriftliche
Meldung mit Stellungnahme abzugeben. Zur Vermeidung von größeren Schäden wird gebeten, jede Gerätestörung
unverzüglich zu melden, damit der Schaden von einer Fachkraft behoben werden kann.
11. Für jede Beschädigung oder den Verlust des entliehenen Materials haftet der Entleiher bis zur vollen Höhe des
Wiederbeschaffungspreises.
12. Die Fakultät haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Geräte und deren Zubehör entstehen.
Vormerkung:
- Ausgeliehene Geräte können grundsätzlich vorgemerkt werden.
- Die Vormerkung von Geräten erfolgt ebenfalls persönlich, schriftlich (Postfach) oder per Mail (melanie.saitta@fh-landshut.de) erfolgen.
Kontakt:
Melanie Saitta
BS 044
Tel.: (08 71) 506-450
