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Grundständige Bachelor-Studiengänge


An der Fakultät können gegenwärtig zwei verschiedene grundständige Bachelor-Studiengänge studiert werden:

 


Beide Studiengänge führen jeweils zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, welcher innerhalb einer Regelstudienzeit von insgesamt sieben Semestern (davon ein Praxissemester) zu erreichen ist. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts, B.A." verliehen. 

Während der Studiengang "Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe" ausschließlich in Vollzeit studiert werden kann, ist es für Menschen in besonderen Lebenslagen möglich, den Studiengang "Soziale Arbeit" - auf Antrag - in Teilzeit zu absolvieren.

Allgemeines Ziel der Bachelor-Studiengänge im Feld der Sozialen Arbeit ist es, die Studierenden auf Basis wissenschaflticher Erkenntnisse sowie wissenschaftlicher Methoden zu selbständigem beruflichen Handeln in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit auszubilden. Es geht um die Vermittlung wissenschaftlichen Wissens und berufsbezogener Kompetenzen, die es ermöglichen, Lebenssituationen zu beschreiben, zu analysieren, zu erklären, Handlungspläne zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren. Leitlinie der gesamten Ausbildung ist die Orientierung an den Menschen, um die es in der Sozialen Arbeit geht. 

Wesentliches Strukturmerkmal der Studiengänge ist die Modularisierung des Studienaufbaus. Die Gesamtzahl der Module beläuft sich in beiden Studiengängen auf insgesamt 31, wovon 29 von den Studierenden im Verlaufe ihres Studiums zu absolvieren sind. Ein Modul ist als eine inhaltlich und prüfungstechnisch abgeschlossene Studieneinheit zu verstehen. Dabei sieht jedes Modul sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtveranstaltungen vor. Bei letzteren haben Studierende die Möglichkeit, aus verschiedenen Veranstaltungsangeboten zu wählen und hierdurch eine individuelle Schwerpunktsetzung vorzunehmen. Innerhalb eines Semesters sind Module in einem Umfang von 30 CP (Credit Points = Leistungspunkte) zu belegen. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 900 Zeitstunden, die sich zusammensetzen aus Präsenzzeiten, Literaturstudium, Übungen, Prüfungsvorbereitungen, Prüfungen/Leistungsnachweise oder sonstigem Arbeitsaufwand. Bis zum Ende ihres Studiums müssen Studierende insgesamt 210 CP erreicht haben.

 
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