Hochschulwahlen: Recht auf Mitbestimmung ausüben
| Do., 5. Juli 2007 | 9.00-16.00 Uhr | Fachhochschule Landshut, HS 009 |
Wegen des neuen Hochschulgesetzes und der veränderten Besetzung der Hochschulgriemien finden die Wahlen zu den Organen der Fachhochschule Landshut erstmals im Sommersemester 2007 statt.
Wahlberechtigt sind
- Professoren/innen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchWO)
- Künstlerische und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BayHSchWO)
- Sonstige Mitarbeiter/innen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 BayHSchWO)
- Studenten/innen (§ 2 Abs.2 Nr.4 BayHSchWO )
für die Wahl der Vertreter
- im Senat ( Art. 28 BayHSchG )
- in den Fakultätsrat ( Art. 40 BayHSchG )
- im Studentischen Konvent ( Art. 52 Abs. 2 BayHSchG)
Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigung per Hauspost oder per Mail (auf die Fachhochschul-Mail-Adresse). Sie werden gebeten, sich bei der Stimmabgabe durch Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses auszuweisen. Diese Wahlbenachrichtigung ist nach Möglichkeit zur Wahl mitzubringen. Die Stimmabgabe kann nur persönlich und nur an dem angegebenen Ort erfolgen.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie auch per Briefwahl abstimmen. Den Antrag für die Übersendung oder Aushändigung der Brief-Wahlunterlagen zur Stimmabgabe können Sie hier herunterladen: Der Antrag muss spätestens am 22. Juni 2007 bis 16:00 Uhr beim Wahlleiter eingehen.
Details können Sie auch dem Wahlausschreiben an den Bekanntmachungstafeln in der Fachhochschule entnehmen.
Das Wählerverzeichnis liegt am 01.06., 04.06. und 05.06.2007 zur
Einsicht in Zimmer HS 145 auf. Berichtigungen können nur in dieser Zeit
beantragt werden.
