Die Entscheidung ist gefallen: 400 Euro Studienbeiträge
Der Senat der Fachhochschule Landshut hat seine Entscheidung nach
intensiver Diskussion getroffen: Ab dem Sommersemester 2007 wird für
Studenten/innen ein Semesterbeitrag in Höhe von 400 Euro fällig. Die bayerischen Universitäten haben sich größtenteils auf
500 Euro festgelegt, fast alle Fachhochschulen liegen bei 400 oder 500
Euro.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war laut FH-Präsident Prof. Dr. Erwin Blum die starke Unterdeckung im personellen Bereich, „Die Qualität der Lehre stand für uns schon immer im Vordergrund, die Studienbeiträge bieten jetzt eine Chance hier lange ersehnte Verbesserungen herbeizuführen.“ Deshalb habe man sich nicht im unteren Bereich des im Hochschulgesetz festgesetzten Rahmens von 100-500 Euro bewegen können. Zwar sei man sich bewusst, das die Beiträge für die Studenten einen finanziellen Mehraufwand bedeuten, "doch werden und wollen wir Studenten nicht durch Billig-Strategien anlocken, wir haben immer Wert auf Qualität gelegt und wollen ein Premium-Label schaffen" erklärt Prof. Dr. Blum.
Über die detaillierte Verwendung der Beiträge wird erst entschieden, wenn die genaue Summe der Einnahmen feststehe, diese sei im Augenblick nicht exakt berechenbar, weil es zahlreiche Ausnahmeregelungen von der Beitragspflicht gibt.
Möglichkeiten zur Befreiung von den Studienbeiträgen
Studierende sind automatisch befreit, wenn sie im Praxissemester, im Ausland oder beurlaubt sind. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich betont, dass die Einführung sozialverträglich geschehen soll und keine Studentin und kein Student durch die Beiträge vom Studium abgehalten werden soll. Deshalb gibt es auf Antrag eine Befreiung z. B. auch für Studierende, die Kinder erziehen, die Unterhaltsverpflichtet für drei oder mehr Kinder sind oder für die die Beiträge eine unzumutbare Härte darstellen.
Härten können durch die Inanspruchnahme von
sozialverträglichen Studienbeitragsdarlehen abgefedert werden. Auch
sollen besondere Leistungen und Engagement der Studierenden belohnt
werden: Die besten 10% kommen in den Genuss einer Beitragsrückerstattung,
besonders soziales, ehrenamtliches Engagement an der Hochschule kann zu
Befreiungen führen.
Auch müssen die Hochschulen zehn Prozent
der Einnahmen an einen Sicherungsfonds für die Studienbeitragsdarlehen
einbezahlen.
Über Verwendung wird nach Bedarfserhebung entschieden
Man befinde sich an der Hochschule in einem intensiven Prozess der Bedarfserhebung. Wie schon erwähnt wird aber sicher ein
Hauptaspekt sein, die personelle Situation im Bereich der Lehre zu
verbessern. Dabei denkt man an Professuren auf Zeit, verstärkt sollen auch Tutorien die Studierenden zu einem
schnellen und erfolgreichen Abschluss zu führen.
Die Hochschulleitung befinde sich im ständigen Kontakt mit
Studierenden und der
Studentenvertretung. Diese seien aktiv bei der Bedarfserhebung
beteiligt
und sitzen auch bei der Entscheidung über die Verwendung der
Studienbeiträge mit am Tisch.
Denn wie ein Student es formulierte, "wir
sitzen an der Fachhochschule Landshut alle in einem Boot". Bei den
Gesprächen betrachte man dementsprechen "die Studierenden hier eher als
Partner und weniger als
Kunden" versichert auch Prof. Dr. Blum.
