Bewerbung für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge
Bewerbung & Immatrikulation
Die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik, Informatik, Automobilinformatik und Wirtschaftsinformatik sind zulassungsfrei.
Bei nicht zulassungsbeschränkten (=zulassungsfreien) Studiengängen erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung und ein Vorpraktikum (notwendig für alle Studiengänge mit Ausnahme der Informatik-Studiengänge) nachweisen und sich online form- und fristgerecht beworben haben. Sie schicken die ausgedruckte online-Bewerbung jedoch nicht vorab an die Hochschule Landshut, sondern bringen diese mit den Unterlagen zur Direkteinschreibung mit.
Wenn Sie den Studiengang wechseln, müssen Sie auch bei zulassungsfreien Studiengängen ab dem zweiten Wechsel der Bewerbung eine ausführliche Begründung beifügen. Aus dieser müssen die Gründe für den Wunsch nach dem erneuten Studiengangwechsel erkennbar und nachvollziehbar sein. Wenn Sie in einem vorhergehenden Studium gescheitert sind, müssen Sie die Gründe hierfür darlegen und schlüssig erklären, wie Sie ein erneutes Scheitern verhindern.
Die Onlinebewerbung erfolgt im Zeitraum vom 02.05. -15.07.
Die anschließende Direkteinschreibung/Immatrikulation ist an folgenden Tagen möglich
27.07.2011 - 03.08.2011 | von 08.00 bis 11.30 Uhr |
14.09.2011 - 27.09.2011 | von 08.00 bis 11.30 Uhr |
Für die Einschreibung brauchen Sie in jedem Fall die Hochschulzugangsberechtigung; ohne erfolgt keine Einschreibung. Dies bedeutet: wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung dieses Jahr erwerben, können Sie erst zur Einschreibung kommen, wenn Sie das Zeugnis haben.
Einschreibungsunterlagen (Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie!)
- Online-Formular, ausgedruckt und unterschrieben 1
- Hochschulzugangsberechtigung1
- Lebenslauf 1
- Krankenversicherungsnachweis (ext.) 1 mit zwei Anmeldebögen 3
- Personalausweis oder Reisepass1
- ggf. Vorpraktikumsnachweis 2
- ggf. Ausbildungsbescheinung 2
- ggf. weitere notwendige Unterlagen
¹ = ohne Unterlagen keine Einschreibung
² = ggf. bis 01.10. nachzureichen.
³ = bei privater Krankenversicherung brauchen Sie anstelle der
Anmeldebögen, eine Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen
Krankenkasse

