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Bewerbung für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge
Bewerbung & Immatrikulation
Folgende Bachelorstudiengänge sind zulassungsfrei:
| Studiengang | Fakultät | NC-frei |
| Biomedizinische Technik | ET/WI | √ |
| Elektro- und Informationstechnik | ET/WI | √ |
| Energie- und Leichtbautechnik | MB | √ |
| Informatik | IF | √ |
| Automobilinformatik | IF | √ |
| Wirtschaftsinformatik | IF | √ |
Bei nicht zulassungsbeschränkten (=zulassungsfreien) Studiengängen erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie eine Hochschulzugangsberechtigung und ein Vorpraktikum (notwendig für alle Studiengänge mit Ausnahme der Informatik-Studiengänge) nachweisen und sich online form- und fristgerecht beworben und Immatrikulations-Vorbereitung vorgenommen haben. Sie schicken die ausgedruckte online-Bewerbung jedoch nicht vorab an die Hochschule Landshut, sondern bringen diese mit den Unterlagen zur Direkteinschreibung mit.
Wenn Sie den Studiengang wechseln, müssen Sie auch bei zulassungsfreien Studiengängen ab dem zweiten Wechsel der Bewerbung eine ausführliche Begründung beifügen. Aus dieser müssen die Gründe für den Wunsch nach dem erneuten Studiengangwechsel erkennbar und nachvollziehbar sein. Wenn Sie in einem vorhergehenden Studium gescheitert sind, müssen Sie die Gründe hierfür darlegen und schlüssig erklären, wie Sie ein erneutes Scheitern verhindern.
Die Onlinebewerbung erfolgt im Zeitraum vom 02.05. -15.07.
Die anschließende Direkteinschreibung/Immatrikulation ist an folgenden Tagen möglich:
23.08.2012 - 29.08.2012 (Sa./So. keine Immatrikulation) | von 08:00 bis 11:30 Uhr
|
25.09.2012 - 28.09.2012 | von 08:00 bis 11:30 Uhr |
Für die Einschreibung brauchen Sie in jedem Fall die Hochschulzugangsberechtigung; ohne erfolgt keine Einschreibung. Dies bedeutet: wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung dieses Jahr erwerben, können Sie erst zur Einschreibung kommen, wenn Sie das Zeugnis haben.
Einschreibungsunterlagen
- Online-Formular, ausgedruckt und unterschrieben 1
- Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie1
- Lebenslauf 1
- Krankenversicherungsnachweis (ext.) 1 mit zwei Meldebögen 3
- Personalausweis oder Reisepass1
- ggf. Vorpraktikumsnachweis2 (kann bis 30.09. nachgereicht werden; bei Studiengängen der Fakultät Infromatik nicht nötig)
- ggf. Ausbildungsbescheinung 2
Im Einzelfall können erforderlich sein:
- Nachweis über Beratungsgespräch (bei beruflich Qualifizierte)
- Einwilligungserklärung (erforderlich bei Minderjährigen)
- Exmatrikulationsbescheinigung (erforderlich bei Hochschulwechsel; spätestens bei Einschreibung vorzulegen)
- Bundesfreiwilligendienst, Wehr- bzw. Zivildienstbescheinigung, Bestätigung über Soziales Jahr o.ä.
- zusätzlich notwendige Unterlagen (z.B. für Nachteilsausgleich)
- Nachweise über bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen
- Begründung für Teilzeitstudium
- Zulassungsbescheid (Kopie) Vorwegzulasser
Bei ausländischen Studienbewerbern zusätzlich:
- ggf. Zeugnisanerkennung für bayerische Fachhochschulen
- ggf. Nachweis über erforderliche deutsche Sprachkenntnisse
¹ = ohne Unterlagen keine Einschreibung
² = kann bis 01.10. nachgereicht werden
³ = bei privater Krankenversicherung brauchen Sie anstelle der
Anmeldebögen, eine Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen
Krankenkasse

