Bewerbung als Modulstudierende /Gaststudierende
Wenn Sie zum Erwerb von wissenschaftlichen oder beruflichen Teilqualifikationen nur einzelne Lehrveranstaltungen an der Hochschule Landshut besuchen möchten, können Sie für diese als Modulstudierende zugelassen werden. Hierfür gilt:
- Sie müssen eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen und
- das gewählte Modul/die gewählten Module darf/dürfen nicht zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang gehören. Bei Studiengängen, die in den Semestern 1 und 2 zulassungsbeschränkt sind, können Sie nur Module des 3. Semesters oder höher wählen; die Module der Semester 1 und 2 können nicht belegt werden. Die Übersicht über die zulassungsbeschränkten Studiengänge finden unter https://www.fh-landshut.de/studium/studiengaenge
- Module eines Masterstudienganges können Sie nur belegen, wenn Sie bereits ein abgeschlossenes Studium haben.
- Sie können i.d.R. nur so viele Module belegen, dass damit nicht mehr als die Hälfte der ECTS-Punkte eines Vollzeitstudierenden erworben wird.
- Sie können an den jeweiligen Prüfungen teilnehmen; erbrachte Prüfungsleistungen können bei einem späteren Studium auf Antrag angerechnet werden.
Wenn Sie sich für das Modulstudium während eines regulären Bewerbungszeitraumes bewerben, füllen Sie die online-Bewerbung aus und drucken diese aus. Achten Sie darauf, dass Sie in der Bewerbung genau angeben, für welche Module Sie zugelassen werden möchten (Modulbezeichnung; Modulnummer, Studiengang - diese Informationen finden Sie im Studienführer oder auf den Fakultätsseiten). Fügen Sie der Bewerbung folgend Unterlagen bei:
- Hochschulzugangsberechtigung oder ggf. Nachweis des Vorstudium in amtlich beglaubigter Kopie
- Lebenslauf
- kurze Begründung
Modulstudierende zahlen Studienbeiträge; diese werden entsprechend dem Verhältnis des Modulstudiums zum Vollzeitstudium reduziert. Darüber hinaus ist der Studentenwerksbeitrag zu zahlen.
Über die Zulassung werden Sie mittels Zulassungsbescheid informiert; dieser enthält auch den zu zahlenden Betrag und alle Informationen zur Einschreibung. Falls Sie nicht zugelassen werden können, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Für Interessierte, die nur einzelne Lehrveranstaltungen besuchen und keine Prüfungen ablegen wollen, ist eine Zulassung als Gaststudierende möglich. Hierfür brauchen Sie zwar grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung, im Einzelfall sind jedoch Ausnahmen hiervon möglich. Die Bewerbung erfolgt wie beim Modulstudium, jedoch ist keine Begründung erforderlich. Ein Gaststudium ist gebührenpflichtig; die Höhe richtet sich nach der Zahl der Semesterwochenstunden der gewählten Lehrveranstaltungen; hinzu kommt der Studentenwerksbeitrag.
