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Immatrikulation

Immatrikulation

Nach der form- und fristgerechten Bewerbung und (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) der  Zulassung müssen Sie sich zur Aufnahme des Studiums einschreiben (immatrikulieren); die Einschreibung erfolgt in der Regel persönlich im Studienamt der Hochschule. Die Einschreibetermine  in zulassungsfreien Studiengängen finden Sie auf der Homepage; in zulassungsbeschränkten  Studiengängen wird Ihnen der Termine im Zulassungsbescheid mitgeteilt; dieser ist verbindlich. Wenn Sie ihn nicht einhalten, erfolgt keine Einschreibung und der Studienplatz wird anderweitig vergeben. In  begründeten  Einzelfällen kann die Einschreibung auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Verwenden Sie in diesem Fall den hier zur Verfügung gestellten Vordruck. Beachten Sie, dass der Bevollmächtigte alle für die Einschreibung notwendigen Unterlagen dabei haben muss und der Vollmacht amtlich beglaubigte Ausweiskopien beigefügt sein müssen; einfache Kopien werden in keinem Fall  akzeptiert.

 

Die Immatrikulation muss u.a. versagt werden, wenn die Vor- oder Abschlussprüfung in einem gleichwertigen Studiengang  endgültig nicht bestanden wurde, die fälligen Gebühren und Beiträge nicht gezahlt wurden oder die Krankenversicherungsbescheinigung nicht eingereicht wird. Wenn ein anderweitiger ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherung befreien lassen. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Sie können nach einer Befreiung in keinem Fall in die gesetzliche  Versicherung zurück wechseln. Legen Sie in diesem Fall die Befreiung und die Versicherungsbestätigung Ihrer Krankenkasse vor. Allgemeine Hinweise zur Krankenversicherung finde Sie hier.

  • Wenn Sie nicht alle notwendigen Unterlagen dabei haben, erfolgt keine Einschreibung. Sie können jedoch innerhalb des  Immatrikulationszeitraums nochmals kommen; den Termin vereinbaren Sie in diesem Fall mit dem zuständigem Studienamt.

Mit der Immatrikulation gilt das Studium als aufgenommen. Gleichzeitig wird damit die Mitgliedschaft in der Hochschule begründet.

Studienbeginn

Das Studium für Erstsemester beginnt an der Hochschule Landshut  zum Wintersemester am 1. Oktober.

Für höhere Semester oder Masterstudiengänge ist auch ein Beginn zum Sommersemester am 15. März  möglich.

Updated: 27.06.2011
 
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