Zulassungsvoraussetzungen
Für ein Studium an der Hochschule Landshut müssen Bewerber/innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Grundsätzlch ist für ein
erstes berufsqualifizierendes Studium die Fachhochschulreife oder
Hochschulreife nötig. Für qualifizierte Berufstätige ist
unter
gewissen Voraussetzungen ein Studium ebenfalls möglich.
Details und noch weitere allgemeine Voraussetzungen finden Sie unter
Allgemeine Zulassungsbedingungen.
Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gibt es je nach Studiengang noch spezielle Anforderungen, die Bewerber/innen erfüllen müssen, bevor sie ein Studium an der Hochschule Landshut aufnehmen können.
- Für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang müssen Sie sich online bewerben und die ausgedruckte Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen fristgerecht an die Hochschule Landshut schicken. Entsprechende Informationen finden Sie unter Voraussetzungen für zulassungsbeschränkte (NC-)Studiengänge der Hochschule Landshut.
- Für den Studiengang Internationale Betriebswirtschaftslehre (IB) werden gute Sprachkenntnisse empfohlen.
- Bis zu Studienbeginn muss in grundständigen Studiengängen (mit Ausnahme der Fakultät Informatik) ein mindestens
sechswöchiges, zusammenhängendes, einschlägiges Vorpraktikum
nachgewiesen werden. Dieses Praktikum kann in entsprechenden
Betrieben/Einrichtungen oder Dienststellen der öffentlichen Verwaltung
abgeleistet werden.
Ein Praktikum ist nicht erforderlich, wenn eine einschlägige fachpraktische Berufsausbildung durchlaufen wurde.
Auch wer den Abschluss der Fach- oder Berufsoberschule in einem dem gewünschten Studium entsprechenden Zweig erworben hat, benötigt kein zusätzliches Vorpraktikum. Die Bestätigung über die abgeleistete Vorpraxis soll grundsätzlich bereits mit der Bewerbung eingereicht werden. Wenn die Vorpaxis erst nach der Bewerbung abgeleistet wird, muss die Bestätigung spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden. Falls die Vorpraxis erst bis zu Studienbeginn vollständig abgeleistet ist, muss dies bei der Einschreibung durch eine entsprechende Bestätigung nachgewiesen werden.
Voraussetzung für ein Masterstudium ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Bei den Vollzeit-Master-Studiengängen ist ein mindestens guter Abschluss notwendig. Für detaillierte Auskünfte steht Ihnen die Studentenverwaltung zur Verfügung.
Für die in Teilzeit durchgeführten Weiterbildungs-Master-Studiengänge ist zusätzlich Berufspraxis erforderlich. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Kompetenzzentrum.
Modul- und Gaststudierende müssen für Modulstudien immer die gleichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen wie reguläre Studierende. Gaststudium ist im Einzelfall ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich.
