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Allgemeine Voraussetzungen für ein Studium an der Hochschule Landshut
Hinweis: die folgenden Informationen können Sie sich auch als PDF runterladen.
I. Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für ein erstes berufsqualifizierendes Studium an der Hochschule Landshut ist die Fachhochschulreife oder die Hochschulreife. Für qualifizierte Berufstätige (Meister und gleichgestellte Abschlüsse oder Ausbildung und Berufserfahrung) ist unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls ein Studium möglich. Zeugnisse aus anderen Bundesländer gelten als Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Bayern, wenn das Zeugnis den Vermerk über die Gleichwertigkeit enthält. Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Gleichwertigkeit durch die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern festgestellt werden . Bei nichtdeutschen Zeugnissen muss in jedem Fall die Hochschulzugangsberechtigung durch die Zeugnisanerkennungsstelle festgestellt werden(siehe auch Punkt III).
Jeder Studienbewerber/jede Studienbewerberin, der/die keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat oder die Ausbildungsrichtung nach Abschluss der Fachoberschule / Berufsoberschule wechselt, muss grundsätzlich (mit Ausnahme der Studiengänge Informatik, Automobilinformatik und Wirtschaftsinformatik) vor Studienbeginn eine mindestens sechswöchige, zusammenhängende, einschlägige Vorpraxis absolvieren. Diese sechswöchige praktische Tätigkeit kann in entsprechenden Betrieben/Einrichtungen oder Dienststellen der öffentlichen Verwaltung abgeleistet werden.
Voraussetzung für ein Masterstudium ist ein mit einem gutem Ergebnis abgeschlossenes Hochschulstudium.
Für berufsbegleitende Weiterbildungs-Masterstudiengänge ist zusätzlich Berufspraxis erforderlich. Nähere Informationen hierzu beim Kompetenzzentrum.
Modul-/Gaststudierende müssen grundsätzlich die gleichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen wie reguläre Studierende.
II. Studienbeginn - Antragstellung - Anmeldefristen- Verfahren
Das Studium für Erstsemester beginnt an der Hochschule Landshut immer zum Wintersemester (Beginn 01.10.).
In zulassungbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung in der Zeit vom 02. Mai bis 15. Juli des jeweiligen Jahres zu beantragen. Es ist nicht möglich, sich außerhalb dieses Zeitraumes zu bewerben. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann im Einzelfall auch noch eine spätere Bewerbung erfolgen.
Für höhere Semester oder Masterstudiengänge ist auch ein Beginn zum Sommersemester (15.03.) möglich.
Die Zulassung kann in den unten aufgeführten Zeiträumen beantragt werden:
- bei Studienbeginn zum Sommersemester vom 15.11. bis 15.01.
- bei Studienbeginn zum Wintersemester vom 02.05. bis 15.07.
Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung in ein höheres Semester oder zum Masterstudium eine vollständige Bewerbung mit allen Unterlagen notwendig ist; dies gilt auch für Bewerber der Hochschule Landshut, die den Studiengang wechseln wollen oder ihren Abschluss dort erworben haben.
Der Antrag auf Zulassung erfolgt online. Dem Antrag muss die Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie beigefügt werden; die anderen Unterlagen können für das Bewerbungsverfahren ggf. auch in in unbeglaubigter Kopie beigefügt werden; soweit notwendig müssen bei der Einschreibung beglaubigte Kopien nachgereicht werden; beachten Sie unbedingt die diesbezüglichen Informationen im Zulassungsbescheid. Für zulassungsfreie Studiengänge füllen Sie den online-Antrag aus und drucken ihn aus. Er wird nicht vorab an die Hochschule geschickt, sondern Sie bringen ihn mit den notwendigen Unterlagen zur persönlichen Einschreibung mit. Die Termine für die Einschreibung finden Sie hier. In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie den Antrag mit den notwendigen Unterlagen so rechtzeitig an die Hochschule Landshut schicken, dass dieser am 15.07. hier vorliegt. Sie erhalten dann Anfang August einen Bescheid (Zulassung oder Ablehnung); im Zulassungsbescheid wird Ihnen der Einschreibetermin mitgeteilt.
Für die Bachelor-Studiengänge
- Betriebswirtschaft
- Internationale Betriebswirtschaft
- Soziale Arbeit
- Kinder- und Jugendhilfe
- Maschinenbau
- Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Automobilwirtschaft und -technik
- Energiewirtschaft und -technik
bestehen Zulassungsbeschränkungen.
III. Anerkennung von Zeugnissen
Ausländische Studienbewerber bzw. deutsche Studienbewerber mit
ausländischen Zeugnissen oder Zeugnissen ohne Gleichwertigkeitsvermerk müssen ihre Unterlagen durch die Zeugnisanerkennungsstelle, Pündterplatz 5, 80803 München, anerkennen
lassen.
Hochschulzugangsberechtigungen, die in der ehemaligen DDR vor dem
03.10.1990 erworben wurden, sind ebenfalls der
Zeugnisanerkennungsstelle vorzulegen.
IV. Studiendauer und Akademischer Grad
Die Regelstudienzeit (Mindeststudienzeit) beträgt bei den Bachelor-Studiengängen sieben Semester; davon ist ein Semester ein praktisches Studiensemester.
Die Regelstudienzeit (Mindeststudienzeit) beträgt bei den Master-Studiengängen drei Semester.
Aufgrund der bestandenen Abschlussprüfung verleiht die Hochschule Landshut die akademische Grade „Bachelor“ und „Master“ entsprechend der jeweiligen Studienrichtung.
V. Studienförderung
Studierende an der Hochschule Landshut können unter
bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung nach
dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, die derzeit bis
648,-- Euro im Monat betragen kann.
Auskünfte erteilen die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei
den Stadt- und Landkreisen des Heimatortes und das für die
Hochschule Landshut zuständige
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Albertus-Magnus-Str. 4
93053 Regensburg
Telefon: 0941/943-2204.
Weitere Informationen zum BAföG finden Sie unter www.stwno.de oder www.das-neue-bafoeg.de.
Darüber hinaus gibt es für Studierende an den Hochschulen der Bundesrepublik zahlreiche Förderungsmöglichkeiten, die zum Teil personen-, zum Teil sachbezogen vergeben werden. Es empfiehlt sich, genauere Unterlagen und Bedingungen von den jeweiligen Einrichtungen und Stellen direkt anzufordern.
VI. Studentenwohnheim, Privatzimmer
In unmittelbarer Nähe der Hochschule Landshut befindet sich ein Studentenwohnheim mit 290 Wohneinheiten. Die Miete für ein Zimmer mit Dusche und WC beträgt zur Zeit monatlich ca. 160 bis 220 €. Auskunft hierüber erteilt das Studentenwerk.
Schriftliche Anfragen und Bewerbungen um Aufnahme in das Studentenwohnheim sind zu richten an das
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Abteilung Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Die Wohnheimanträge müssen bis 15. Juli des jeweiligen Jahres beim Studentenwerk abgegeben werden.
Auch bei der Suche nach einem Privatzimmer ist Ihnen das Studentenwerk behilflich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannte Adresse.
Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Kufner; sie ist persönlich (Landshut, Bürgermeister-Zeiler-Str. 10, Raum 010) und telefonisch (Telefon 0871/95 38 95 95) von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
VII. Krankenversicherung
Alle Studierenden sind grundsätzlich in der gesetzlichen
Krankenversicherung versicherungspflichtig. Bei ausreichendem
anderweitigen Krankenversicherungsschutz bestehen
Befreiungsmöglichkeiten.
Die Höhe des Beitrags (einschl. der Pflegeversicherung) ist bei der
jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Empfänger von BAföG-Leistungen
erhalten einen entsprechenden Zuschuss.
Der Beitrag an die zuständige Krankenkasse muss vor der Einschreibung
bzw. Rückmeldung geleistet werden. Ohne die entsprechende
Versicherungsbescheinigung kann die Einschreibung/Rückmeldung nicht
vorgenommen werden.
Merkblatt zur Krankenversicherung
VIII. Unfallversicherung
Alle Studierenden sind kraft Gesetzes während des Studiums gegen die Folgen eines mit dem Studium unmittelbar zusammenhängenden Unfalls versichert. Jeder Unfall ist daher unverzüglich der Studentenverwaltung anzuzeigen.
IX. Beiträge und Gebühren
Ab dem Sommersemester 2011 fallen pro Semester folgende Beiträge an:
- Studienbeitrag 300,00€ (ab Wintersemester 2013/14: 350,00€)
- Studentenwerksbeitrag 62,00€
- Hochschulsport (freiwillig) 7,50€
Die Beiträge sind bei der Einschreibung oder Rückmeldung fällig. Hinweise zu den Befreiungsmöglichkeiten von den Studienbeiträgen finden Sie hier. Eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag ist in keinem Fall möglich.
Ein Gaststudium ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet
sich nach der Semesterwochenstundenzahl. Zusätzlich ist der
Studentenwerksbeitrag zu zahlen. Für ein Modulstudium wird der Studienbeitrag entsprechend dem verhältnis zu einem Vollzeitsstudium ermäßigt. Der Studentenwerksbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen.
X. Adresse - Ansprechpartner
Zulassungsanträge richten Sie an:
Hochschule Landshut
University of Applied Sciences
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Tel.: 0871/506-0
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Bei Fragen rund ums Studium und zur Zulassung:
- der Studienberater, Martin Lohmeier (Tel. 0871/506-233);
- die Studienberaterin, Paula Mayer (Tel. 0871/506-767);
- die Leiterin der Abteilung Studium und Recht, Stephanie Sigl (Tel. 0871/506-240);
- die Studienfachberater
Nähere Informationen zu den Studiengängen finden Sie auf den Seiten der Fakultäten, im Studienführer oder im Merkblatt Allgemeine Voraussetzungen und Hinweise.
