Zulassungsbeschränkungen Bachelor-Studiengänge
Im Wintersemester 2012/2013 sind folgende Studiengänge zulassungsbeschränkt:
- Betriebswirtschaft,
- Internationale Betriebswirtschaft,
- Automobilwirtschaft und -technik,
- Energiewirtschaft und -technik,
- Wirtschaftsingenieurwesen,
- Maschinenbau,
- Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik,
- Soziale Arbeit,
- Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Hier werden die Studienplätze, abgesehen von einigen Sonderquoten, ausschließlich über Note (90 Prozent der Studienplätze) oder Wartezeit ( i.d.R. Anzahl der Semester zwischen Hochschulreife und Beginn des Studiums, 10 Prozent der Studienplätze) vergeben. Die Bewerbung muss nach den Bestimmungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgen.
Achtung: Bewerber/innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge
finden alle relevanten Informationen zum Bewerbungsverfahren im Informationsblatt.
Für den Studiengang Internationale
Betriebswirtschaft (IB) gelten ergänzende Regelungen zum Auswahlverfahren. Die zusätzlichen Anforderungen können Sie hier einsehen.
In den Studiengängen Soziale Arbeit und Wirtschaftsingenieurwesen steht eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen für ein Teilzeitstudium zur Verfügung. Wenn Sie das Studium in Teilzeit absolvieren möchten, müssen Sie mit Ihrer Bewerbung eine schriftliche Begründung für den Wunsch/die Notwendigkeit einreichen. Die Entscheidung, wer einen Teilzeitstudienplatz erhält, trifft die Fakultät.
Mit welchen Noten erhalten Sie einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang?
Im Rahmen eines örtlichen Auswahlverfahrens wird ermittelt, welche Bewerber/innen zugelassen werden können. Die sich hierbei errechnenden Grenznoten variieren für jeden Studienbeginn (für Bachelor jeweils Wintersemester) je nach Studienplatzangebot und Bewerbungszahl und stehen nicht vorab fest. Die Grenznoten für das WS 2011/2012 finden Sie in der unten folgenden Tabelle. Ob ggf. Nachrückverfahren durchgeführt werden, hängt davon ab, wie viele der im Hauptverfahren zugelassenen Bewerber sich auch tatsächlich einschreiben. Nachrückverfahren finden statt bis alle Studienplätze vergeben sind; wenn eine Zulassung im Nachrückverfahren erfolgen kann, erhalten Sie unverzüglich einen Zulassungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass unter Umständen nicht alle Bewerber/innen, die die unten angeführte Note erzielt haben, auch eine Zulassung bekommen; vergleichen Sie ggf. hierzu Ihren Ablehnungsbescheid.
Erforderliche Noten für das Wintersemester 2011/2012
| Fakultät | Studiengang | Abitur | FOS/BOS |
|---|---|---|---|
| Betriebswirtschaft | Betriebswirtschaft | 3,1 | 3,2 |
| Internationale Betriebwirtschaft |
3,0 | 3,3 | |
| Elektrotechnik / Wirtschaftsingenieurwesen | Automobilwirtschaft und -technik |
3,1 | 3,3 |
| Energiewirtschaft und -technik |
3,7 | 3,9 | |
| Wirtschaftsingenieurwesen | 3,2 | 3,3 | |
| Maschinenbau | Maschinenbau | 3,7 | 3,6 |
| Automobil- und Nutzfahrzeugtechnik |
3,8 | 3,8 | |
| Soziale Arbeit | Soziale Arbeit | 2,6 | 2,8 |
| Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe |
3,1 | 3,1 |
