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Allgemeine Fragen zur Bewerbung für ein Studium

Was heißt Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?

Hochschulzugangsberechtigung ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse (schulisch oder beruflich), die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen.

  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (überwiegend Gymnasium, FOS 13 oder BOS 13)
  • allgemeine oder fachgebunden Fachhochschulreife (überwiegend FOS 12 oder BOS 12, aber auch z.B. Telekolleg II oder Fachakademien)
  • allgemeiner Hochschulzugang für Meister und Gleichgestellte (z.B. Techniker)
  • fachgebundener Hochschulzugang nach Ausbildung, Berufstätigkeit und Feststellung der Studierfähigkeit 

Neben den oben genannten Möglichkeiten kann die Hochschulzugangsberechtigung auch noch auf anderem Weg erworben werden.


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Ist eine Mehrfachbewerbung möglich?

Ja, Sie können sich in beliebig viele Studiengänge und an beliebig vielen Hochschulen bewerben. Für jede Bewerbung füllen Sie das online-Formular neu aus. Bei NC-Studiengängen muss jede Bewerbung mit den kompletten Unterlagen eingesandt werden. Bei freien Studiengängen müssen Sie sich bis zur Immatrikulation entscheiden - einschreiben können Sie sich nur in einen. 


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Was passiert, wenn sich in einen NC-freien Studiengang ganz viele Leute bewerben?

Jede form- und fristgerechte Bewerbung wird akzeptiert. Es gilt auch kein „Windhundprinzip“- der letzte Studienbewerber innerhalb der Frist hat nicht weniger Chancen als der Erste. 


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Welche Unterlagen muss ich wann einreichen?

Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter „Bewerbung allgemein“ sowie „Bewerbung für zulassungsbeschränkte (NC-) Bachelor-Studiengänge“ bzw. „Bewerbung für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge“ und beachten Sie auch die Hinweise zu den jeweiligen Terminen (Hochziffer + Fußnote). 


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Beglaubigungen

Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt Beglaubigung


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Wie hoch ist der NC im Studiengang ...?

Das können wir tatsächlich nicht vorhersagen.

Wir legen für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang eine Zahl Studienplätze fest. Die Grenznote ergibt sich aus der Zahl und den Noten der Bewerber. Siehe NC Wintersemester 2011/2012


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Was heißt "Wartezeitberücksichtigung"?

Wie im "Informationsblatt" zum Zulassungsverfahren  beschrieben, werden 10% der Studienplätze unter Berücksichtigung der Wartezeit vergeben. Nähere Informationen siehe "Zulassung für NC Studiengänge".


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Updated: 11.05.2012
Updated: 25.05.2011
 
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