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Fragen zur Vorpraxis

 

Bitte beachten Sie die Hinweise unter
www.fh-landshut.de/studium/bewerbung/zulassung/vorpraktikum

 

Kann ich das Vorpraktikum auch nach Studienbeginn ableisten?

Nein, es muss spätestens am 30.09. vor Studienbeginn abgeschlossen sein.


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Wann muss ich die Bescheinigung für das Vorpraktikum vorlegen?

Wenn schon vorhanden, bei der Bewerbung, spätestens aber am 1. Werktag im 1. Semester. Wenn dann keine Bescheinigung vorliegt, wird die Immatrikulation rückgängig gemacht.


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Darf das Vorpraktikum „gesplittet“ werden?

Nein, die (mindestens) 6 Wochen sind am Stück und in einem Unternehmen bzw. einer Einrichtung abzuleisten.


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Wieviele Stunden Arbeit bedeutet „Vollzeit“?

Soviele, wie bei Ihrem Arbeitgeber für eine Vollzeittätigkeit üblich (also zwischen 36 und 42 Stunden pro Woche).


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Ich habe in der 11. FOS-Klasse die Fachpraktische Ausbildung absolviert. Was brauche ich zur Bestätigung?

Wenn Sie die Ausbildungsrichtung nicht wechseln, benötigen Sie keine eigene Bestätigung; auf Ihrem Zeugnis der Hochschulreife ist ja die Ausbildungsrichtung vermerkt, und wir kennen das System (also keine Pflichtenhefte oder sowas vorlegen!)


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Ich besuche die BOS. Brauche ich ein Vorpraktikum, wenn ich im selben Bereich studiere (also z.B. BOS sozialer Zweig -> Studium Soziale Arbeit)?

Das kommt auf Ihren Ausbildungsberuf an: Ihre praktische Erfahrung muss einschlägig sein. Im Zweifelsfall fragen Sie nach.


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Ich war auf einem Wirtschaftsgymnasium. Brauche ich ein Vorpraktikum für das BWL-Studium?

Ja: das Gymnasium vermittelt keine Praxiserfahrung.


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Vermittelt die Hochschule Stellen?

Nein.


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Updated: 08.05.2012
Updated: 25.05.2011
 
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