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Wichtige Hinweise zum Prüfungsverfahren

Die Regelungen zum Prüfungswesen finden sich in der  Rahmenprüfungsordnung für die Bayerischen Fachhochschulen,  der Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Landshut und den Studien- und Prüfungsordnungen

1. Anmeldung

Jeder Studierende, der an einer Prüfung teilnehmen möchte, muss sich form- und fristgerecht  anmelden.  Die Anmeldung gilt nur für den jeweiligen Prüfungszeitraum.

Der Anmeldezeitraum wird über das Schwarze Brett der Fakultät bekannt gegeben; außerdem steht er auf der Homepage (Wichtige Termine). Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das SB-Portal im Internet; hierfür brauchen Sie ein gültiges Zertifikat (Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Rechenzentrums).
Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die zuständige Prüfungskommission möglich. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung an den Vorsitzenden der Prüfungskommission notwendig; die entsprechenden Belege müssen beigefügt sein.

Anträge auf Fristverlängerung sind ebenfalls im Zeitraum der Prüfungsanmeldung schriftlich an die zuständige Prüfungskommission zu stellen und zu begründen. 

Anträge auf Nachteilsausgleich sind in der Regel auch im Anmeldezeitraum zu stellen. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt "Nachteilsausgleich für das Ablegen von Prüfungen".  

2. Zulassung

Voraussetzungen für die Zulassung sind neben der Anmeldung, dass Sie immatrikuliert sind und alle notwendigen Leistungsnachweise erbracht haben.

Die Zulassung erfahren Sie über das SB-Portal im Internet. Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihre Anmeldungen; bei Zulassung steht hinter der  Prüfung ein „N“.

3. Nicht-Teilnahme an einer angemeldeten Prüfung

Seit dem SS 2009 gibt es keinen formellen Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung über das SB-Portal  mehr. Dies steht zwar noch so in der  Allgemeinen  Prüfungsordnung der Fachhochschule Landshut (APO), wird aber in Absprache mit den Prüfungskommissionen nicht mehr angewendet; die APO wird  entsprechend geändert. Weiterhin gültig ist die Bestimmung der APO, dass Nichterscheinen einen wirksamen Rücktritt darstellt. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie angemeldete Prüfungen schreiben; die Nichtteilnahme an angemeldeten Prüfungen sollten Sie - speziell auch im Hinblick auf die Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung zur Studienhöchstdauer - auf unbedingt notwendige Ausnahmen beschränken. Fristen, die z.B. durch das Nichtbestehen einer Prüfung in Gang gesetzt wurden, laufen weiter; falls Sie nicht schreiben, müssen Sie ggf. rechtzeitig einen  Antrag auf Fristverlängerung stellen!

4. Abbruch einer angetretenen Prüfung

Alle notwendigen Informationen, was Sie im Fall eines Prüfungsabbruchs (vor Antritt oder während der Prüfung) beachten und was Sie tun müssen, finden Sie im "Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit". Für das  Attest des Arztes ist der Vordruck "Bescheinigung über gesundheitliche Beeinträchtigungen" zu verwenden.

Grundsätzlich werden privatärztliche Atteste  anerkannt. Um jedoch Problemen bezüglich eventueller Gefälligkeitsatteste vorzubeugen, wird ein amtsärztliches Attest empfohlen.

5. Notenbekanntgabe

Die Bekanntgabe der Noten erfolgt über das SB-Portal im Internet. 

Wenn Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind, können  Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, eine Übermittlung per email oder als Fax ist nicht möglich.  

Updated: 05.12.2011
 
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