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Organisation der Hochschule

Die Hochschule Landshut ist eine Hochschule des Freistaates Bayern (staatliche Hochschule) und Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vermittelt eine Bildung, die die Studierenden in die Lage versetzt, wissenschaftliche Methoden im Berufsleben selbständig anzuwenden. Deshalb wird besonderer Wert auf Praxisnähe gelegt.

Die Hochschule gliedert sich derzeit in den Zentralbereich und in die Fakultäten Betriebswirtschaft, Allgemeinwissenschaften und Soziale Arbeit, Elektrotechnik/Wirtschaftsingenieurwesen, Maschinenbau und Informatik.

Zentrale Organe der Hochschule sind die Hochschulleitung, der Senat und der Hochschulrat. Organe der Fakultäten sind die Dekanin/ der Dekan, die Studiendekanin/ der Studiendekan und und der Fakultätsrat.

Die verschiedenen Organe:

  • Hochschulleitung
  • Zentrale Leitungsorgane
  • Fakultäten
  • Studentenvertretung
  • Ständige Kommission für Lehre und Studium
  • Hochschulverwaltung
  • Studentenwerk

Hochschulleitung

Die Hochschule Landshut wird von dem Präsidenten geleitet und vertreten. Er führt die laufenden Geschäfte der Hochschule und vollzieht die Beschlüsse der Hochschulleitung und der weiteren zentralen Organe der Hochschule. Der Präsident wird von zwei Vizepräsidenten unterstützt und vertreten.    mehr

Weitere zentrale Organe

Die Hochschule Landshut hat wie alle bayerischen Hochschulen das Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe des bayerischen Hochschulgesetzes. Dafür zuständig sind die Kollegialorgane der Hochschule, die aus gewählten Vertretern der Professoren, der sonstigen Mitarbeiter und der Studierenden bestehen.

Der  Hochschulrat beschließt u.a über die Grundordnung und deren Änderung, über die Einrichtung, Änderung, Aufhebung von Studiengängen, über Vorschläge für die Bestellung des Kanzlers/der Kanzlerin und wählt Präsidenten/in sowie die Vizepräsidenten/innen.

Der Senat beschließt u.a. über die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, über Vorschläge für die Einrichtung, Änderung, Aufhebung von Studiengängen, nimmt  Stellung zu Berufungsvorschlägen und bestätigt Vorschläge für die Bestellung der nichthochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats.  

Zur ideellen Unterstützung der Hochschule Landshut insbesondere beim weiteren Aufbau ist gemäß Art. 23 Bayerischem Hochschulgesetz ein Kuratorium gebildet worden. Zusätzlich wurde im April 1981 der "Freundeskreis Niederbayern für die Hochschule Landshut e.V." ins Leben gerufen. Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, neben der ideellen Unterstützung der Hochschule Landshut in Ergänzung und Koordination zur Arbeit des Kuratoriums der Hochschule gemäß Bayerischem Hochschulgesetz auch Möglichkeiten zur materiellen Hilfe für die Landshuter Hochschule zu erschließen.

Fakultäten

Die organisatorische Grundeinheit der Hochschule ist die Fakultät. Sie sorgt für die Organisation des Studiums und der Prüfungen. Die notwendigen Beschlüsse werden kollegial im Fakultätsrat gefasst. Ausführendes Organ ist der Dekan.   mehr

Studentenvertretung

Die Studierenden wirken in der Hochschule durch ihre gewählten Vertreter/-innen in den Kollegialorganen mit. Daneben bilden sie eigene Gruppenvertretungen in Form des Studentischen Konvents, des Sprecherrats und der Fachschaftsvertretung. Der Konvent bildet aus seiner Mitte einen Sprecherrat. Die Aufgaben von Konvent und Sprecherrat bestehen vor allem darin, die Studierenden in fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen zu vertreten und fakultätsübergreifende Fragen zu bearbeiten. Die Studentenvertreter/-innen einer Fakultät bilden die Fachschaftsvertretung. Ihr obliegt die Wahrnehmung fakultätensbezogener Angelegenheiten der Studierenden. Die Studentenvertreter/-innen in den Kollegialorganen sind an Beschlüsse oder Weisungen des Studentischen Konvents oder des Sprecherrats nicht gebunden.   mehr (ext.)

Ständige Kommission für Lehre und Studierende

Gemäß Bay. Hochschulgesetz ist durch Festlegung in der Grundordnung der Hochschule Landshut als wichtiger Senatsausschuss die Ständige Kommission für Lehre und Studierende gebildet. Sie behandelt fakultätsübergreifende Probleme der Lehre, z. B. Prüfungs- und Studienordnungen der Hochschule, und nimmt zugleich die Aufgaben eines Praktikantenausschusses wahr. Vorsitzender ist der Vizepräsident. 

Hochschulverwaltung

Die Hochschule kann ihre Aufgaben in Lehre und anwendungsbezogener Forschung nur wahrnehmen mit Hilfe einer leistungsfähigen Verwaltung. An ihrer Spitze steht der Kanzler. Seine Mitarbeiter sind Beamte und Angestellte, die für Haushalts-, Personal-, Beschaffungs- und Organisationsfragen sowie für die Unterstützung der Fakultäten zuständig sind. Die Studierenden kommen vor allem mit dem Studentensekretariat, der Studienberatung, dem Praktikanten- und Prüfungsamt sowie dem Akademischen Auslandsamt in Berührung.  mehr

Studentenwerk

Das Studentenwerk sorgt für die wirtschaftliche Förderung der Studierenden, ihre soziale und gesundheitliche Betreuung, den Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen sowie die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich. Entsprechend dieser Aufgabe kümmert es sich um die Ausbildungsförderung und den studentischen Reisedienst, das Essen in der Mensa und hilft bei der Wohnraumbeschaffung.

Für die Hochschule Landshut zuständig ist das
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Albertus-Magnus-Strasse 4, 93053 Regensburg, Tel. (09 41) 9 43 22 00

. Darüber hinaus hat es mit dem Bau eines Studentenwohnheimes das Angebot an Zimmern und Wohnungen für Studierende in Landshut sinnvoll ergänzt. Dieses Wohnheim mit 280 Wohnplätzen in unmittelbarer Nähe der Hochschule bietet den Studierenden vorteilhafte Wohnmöglichkeiten. Zur optimalen Betreuung hat das Studentenwerk Regensburg eine Außenstelle im Hochschulbereich Landshut eingerichtet. Hier werden die Anträge auf Ausbildungsförderung entgegengenommen und insbesondere - neben der Verwaltung des Studentenwohnheimes - intensive Bemühungen angestellt, viele private Vermieter dafür zu gewinnen, geeignete Zimmer zur Vermietung an Studierende zur Verfügung zu stellen, damit zimmersuchende Interessenten aus einem ausreichend breiten Angebot auswählen können.   mehr (ext.)

Updated: 17.10.2011
 
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