Hochschulleitung
Die Hochschule Landshut hat wie alle bayerischen Hochschulen das
Recht der Selbstverwaltung nach Maßgabe des bayerischen
Hochschulgesetzes. Dafür zuständig sind die Zentralen Organe der Hochschule, Hochschulleitung, erweiterte Hochschulleitung, Hochschulrat und Senat. Zusätzlich unterstützen die namhaften Mitglieder des Kuratoriums und des Freundeskreises die Hochschule Landshut in vielfältigen Belangen.
Hochschulleitung
Die Hochschule Landshut wird von einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten/innen und dem Kanzler geleitet. Sie führen die laufenden Geschäfte der Hochschule. Der Präsident vertritt die Hochschule und vollzieht die Beschlüsse der weiteren zentralen Organe der Hochschule.
Die Hochschule kann ihre Aufgaben in Lehre und anwendungsbezogener Forschung nur mit Hilfe einer leistungsfähigen Verwaltung wahrnehmen. An ihrer Spitze steht der Kanzler. Seine Mitarbeiter sind Beamte und Beschäftigte, die für Haushalts-, Personal-, Beschaffungs- und Organisationsfragen sowie für die Unterstützung der Fakultäten zuständig sind.
Präsident:Prof. Dr. Karl Stoffel
Raum: HS 158
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Vizepräsident (Studium und Lehre):Prof. Dr. Dieter Greipl
Raum: BS 022
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Vizepräsident (Technologie- und Wissenstransfer):Prof. Dr. rer. nat. Helmuth Gesch
Raum: HS 212
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Kanzler:N.N.
Raum: HS 154
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Mitarbeiterinnen der Hochschulleitung:
Referentin des Hochschulpräsidenten:Simone Hödl, Dipl.-Geographin (Univ.)
Raum: HS 149 | |
Vorzimmer:Jutta DieschRaum: HS 156 | |
Annette RoglerRaum: HS 156 |
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Erweiterte Hochschulleitung
Die erweiterte Hochschulleitung berät und unterstützt die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, stellt den Entwicklungsplan auf, entscheidet über Schwerpunkte des Haushalts und beschließt über Anträge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten. Der erweiterten Hochschulleitung gehören neben der Hochschulleitung die Dekane/innen der Fakultäten (Betriebswirtschaft, Elektrotechnik/Wirtschaftsingenieurwesen, Informatik, Maschinenbau, Soziale Arbeit) und die Frauenbeauftragte der Hochschule an.

