Home > Zentrale Einrichtungen > Akademisches Auslandsamt > Deutsche Studenten > Allgemeines

Allgemeines zum Auslandsstudium

Die Hochschule Landshut hat mit verschiedenen ausländischen Hochschulen Kooperationsverträge abgeschlossen. Diese sehen nur eine begrenzte Anzahl von Studenten vor. Es ist deshalb wichtig, dass sie sich frühzeitig mit dem Akademischen Auslandsamt in Verbindung setzen.

Diese Seite als PDF-Datei herunterladen.

Bewerbungsfristen

Zum WS: 01.04.
Zum SS:  15.10.


Auswahlverfahren

Die Studenten werden nach den folgenden Kriterien ausgewählt:

  • Eingangsdatum (fristgerechte Bewerbung)
  • Sprachkenntnisse und akademische Leistungen sind mögliche Ausschlusskriterien, d. h. es wird ggf. den Studenten nahegelegt, kein(e) Semester im Ausland zu verbringen.
  • Falls mehr Bewerbungen an eine Partnerhochschule als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet die Fakultät.

Leistungsanerkennung

Ein Großteil der angebotenen Kurse werden von der Hochschule Landshut als gleichwertiger Leistungsnachweis akzeptiert. Genauere Informationen bei dem Betreuer des jeweiligen Austauschprogramms oder beim Akademischen Auslandsamt.


Auslandsbeauftragte

Fakultät Betriebswirtschaft

Kerstin Micolucci-Dempf : Chelmsford
Prof. Dr. Peter Winkelmann : Frankreich
Prof. Dr. Hanns Skopp : für alle anderen Partnerhochschulen

Fakultät Soziale Arbeit

Prof. Dr. Mechthild Wolff

Fakultät Elektrotechnik/Wirtschaftsingenieurwesen

Prof. Dr. Hans-Peter Graßl


Fakultät Informatik

Prof. Dr. Peter Hartlmüller


Fakultät Maschinenbau

Prof. Dr. Johann Paulick
Prof. Dr. Karl Friedrich Reiling 

Finanzen

Fast alle europäischen Partner-Hochschulen können über das ERASMUS-Programm besucht werden. Die monatliche Förderung liegt derzeit bei mind. 50,- Euro. Wer im ERASMUS Austauschprogramm aufgenommen ist, ist von Studienbeiträgen automatisch befreit.

Weitere Stipendienmöglichkeiten finden Sie auf der Website des DAAD (www.daad.de (ext.)) .

Wichtigster Geldgeber für die meisten Studierenden ist das BAFöG-Amt. Auch wer in Deutschland kein BAFöG bekommt, sollte einen Antrag beim jeweils zuständigen Amt stellen (www.auslandsbafoeg.de) Da die Lebenshaltungskosten und damit die Bemessungsgrundlage anders angesetzt werden, stehen die Chancen auf zumindest Teilförderung meist ganz gut. Der Antrag ist allerdings mit einigem Papierkrieg verbunden, also bitte frühzeitig (spätestens ab Anfang Mai) darum kümmern! Das AAA stellt nach Beginn des Auslandssemesters keine Bescheinigungen mehr aus.


Dauer

Das Auslandssemester oder –jahr beginnt in der Regel im Herbst.

Weitergehende Informationen sind im Akademischen Auslandsamt zu erhalten.
 
.