Homepage der Frauenbeauftragten der FH Landshut
Herzlich willkommen auf der Homepage der
Frauenbeauftragten der Hochschule Landshut. Auf diesen Seiten
finden Sie alle Informationen zu nachstehend aufgeführten Punkten:
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Aufgaben der Frauenbeauftragten
Allgemein
Aufgabe der Frauenbeauftragten ist
nach Art. 4 des bayerischen Hochschulgesetzes auf die Herstellung der
verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und auf die Vermeidung
von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und
Studentinnen hin zu wirken. Die Frauenbeauftragten werden vom Senat
gewählt und gehören der Erweiterten Hochschulleitung als
stimmberechtigte Mitglieder an.
Detailliert
Die Frauenbeauftragten ...
vertreten
Fraueninteressen in allen Fachbereichsräten, im Senat, in der Erweiterten Hochschulleitung, im Hochschulrat,
in den Kommissionen für Lehre und Studium und Wissens- und
Technologietransfer,
wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen,
wirken darauf hin, die Studienbedingungen für Studentinnen zu verbessern,
informieren über Fördermöglichkeiten für Studentinnen,
informieren über berufliche Perspektiven von Frauen,
organisieren
für Studentinnen Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung
spezifischer Schlüsselqualifikationen, zum Beispiel Rhetorikseminare,
Bewerbungs- und Verhandlungstrainings,
beraten bei Diskriminierung und Gewalt und sexueller Belästigung und
unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis.
Die
Frauenbeauftragten der bayerischen Hochschulen koordinieren ihre
Tätigkeit auf Landesebene. In der Landeskonferenz der Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen arbeiten sie mit
den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aller Hochschularten
Bayerns zusammen.
Weitere Informationen
Die Seiten der Frauenbeauftragten der Bayerischen Fachhochschulen finden Sie hier (ext.)
Das Gleichstellungskonzept der Hochschule Landshut, Fortschreibung Mai 2008..
Updated: 09.10.2008