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Zweite Pflichtfremdsprache Bachelor BW
* Alle Studierenden, die mit dem Bachelor BW beginnen, müssen eine zweite Pflichtfremdsprache belegen, im Umfang von 4 x 2 SWS.
* Die zweite Pflichtfremdsprache kann aus dem Angebot des Sprachenzentrums ausgewählt werden.
AUSNAHME: Spanisch- und Französisch- Anfängerkurse werden von der Fakultät BW angeboten. Bitte für diese Kurse dort anmelden!
* Ihr Vorteil: Sie können aus 7 (!) Sprachen wählen:
1. Französisch, Spanisch, Italienisch, Chinesisch im UNIcert-Programm mit Zertifizierung nach dem "Gemeinsamen Europäischen Rezerenzrahmen" (GER). Die Durchführung von 4 aufeinanderfolgenden Kursen wird garantiert.
2. Russisch, Brasilianisches Portugiesisch und Türkisch können ebenfalls als 2. Plichtfremdsprache belegt werden, jedoch hängt die Durchführung der Kurse von der Teilnehmerzahl ab.
* Wenn Sie sich für eine Sprache entschieden haben, müssen Sie diese auch vier Semester lang belegen!
* Bei Vorkenntnissen stellen wir Ihr Niveau mit Hilfe eines Einstufungstests fest. So können wir Ihnen am besten sagen, welcher Kurs für Sie der richtige ist.
* Muttersprachler dürfen nicht ihre eigene Sprache belegen!
* Jeder Kurs endet mit einer obligatorischen Prüfung, die Voraussetzung für den Besuch des nächsten Kurses ist. Jedoch fließen analog zur Prüfungsordnung BW nur die Noten aus der zweiten und vierten Prüfung in Ihr Zeugnis ein.
* In unseren Sprachkursen ist Anwesenheitspflicht. Wie alle anderen Kursteilnehmer auch müssen Sie die Anwesenheitspflicht von 75 Prozent erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
* Über die Pflichtkurse hinaus können Sie natürlich noch zusätzliche Sprachkurse belegen. Dieses können Sie sich auch für die höheren Semester als AWPF (Allgemeines Wahlpflichtfach) anerkennen lassen. Sie sollten jedoch nicht mehr als 3 Sprachkurse pro Semester belegen.
Wichtiges zum Thema Einschreibung:
