Jeder Sprachkurs, egal ob Standardkurs oder UNIcert Kurs endet mit einer 60-90 minütigen Klausur. Dieser benotete Leistungsnachweis dient Ihnen u. a. als AWPF Schein in Ihrer Fakultät.
Zulassungsvoraussetzung: Anwesenheitspflicht von 75 % wurde erfüllt!
Die Prüfungseinschreibung findet im selben Zeitraum statt, in der Sie sich auch für die Prüfungen Ihres Fachstudiums einschreiben. Die Prüfungseinschreibung für die Sprachkurse im Sprachenzentrum findet über das SB-Portal statt.
ACHTUNG! Prüfungen 2. Pflichtfremdsprache:
*Zur Nachholprüfung zugelassen werden Sie nur, wenn Sie am Prüfungstag krank waren und dies per Attest nachweisen oder wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben.
*Wer bei der Prüfung unentschuldigt fehlt, ist nicht zu Nachholprüfung zugelassen und kann somit die Prüfung erst am Ende des folgenden Semesters schreiben. Er darf damit auch nicht in den nächsthöheren Kurs. Das bedeutet, Sie verlieren ein Semester.
Also: KEIN SCHIEBEN MÖGLICH!
UNIcert I (Zeugnis durch kumulierte Leistungsnachweise)
3-4 Leistungsnachweise aus 3 UNIcert I Kursen (Grundstufe I und Grundstufe II,. III) gehen in das UNIcert I Zeugnis ein.
UNIcert II (Zeugnis durch kumilierte Leistungsnachweise)
2-3 Leistungsnachweise aus 2-3 UNIcert Kursen (Mittelstufe I, Mittelstufe II und Mittelstufe III) gehen in das UNIcert II Zeugnis ein.
UNIcert III (Zeugnis durch Abschlussprüfung)
Nach Vorweis von 4 Leistungsnachweisen kann man sich zur UNIcert Prüfung anmelden
Die UNIcert III Prüfung findet bei genügend Teilnehmern 2x im Jahr statt.
Sie besteht aus 2 schriftlichen Prüfungen (60 und 90 Minuten), einer Hörenverstehen Prüfung (30 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (30 Minuten incl. Vorbereitungszeit).
