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Studienbeitragsdarlehen

Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Studienbeiträge bietet der Freistaat Bayern über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Studienbeitragsdarlehen an, das die Möglichkeit schafft, die Studienbeiträge zu finanzieren. Das Darlehen muss erst nach dem Studium zurückgezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Wissenschaftsministeriums.

Gewährung erfolgt 

  • Unabhängig vom Elterneinkommen.
  • Ohne Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse.
  • Ohne Sicherheitsleistungen.
  • Ohne Bonitätsprüfung.
  • (Achtung: bei eidesstattlicher Versicherung, Insolvenzantrag oder Haftungsanordnung wird kein Darlehen gewährt!),
  • Für die Dauer eines grundständigen Erststudiums und ein daran anschließendes Masterstudium, jedoch höchstens für zehn Semester. Eine Verlängerung ist möglich.

Auszahlung

  • Erfolgt direkt an die Hochschule.

Rückzahlung

  • Erfolgt nach Abschluss des Studiums und Karenzphase von 18 Monaten.
  • Kann bei zu geringem Einkommen gestundet werden.
  • Erfolgt erst bei einem Mindesteinkommen.
  • Ist gedecktelt auf eine Gesamtverschuldung aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen in Höhe von derzeit 15.000 €. Die darüber hinausgehende Summe wird auf Antrag erlassen.
  • Während der Dauer der Stundung laufen keine Zinsen auf.
  • Das Darlehen wird auf Antrag erlassen, wenn eine dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt oder der Darlehensnehmer verstorben ist.

Antragsverfahren

  • Anträge sind grundsätzlich vor Semesterbeginn (Sommersemester bis 14. März, Wintersemester bis 30. September) zu stellen.
  • Die Antragsstellung erfolgt über das SB-Portal der KfW.
    Hinweise:
  • Der Antrag muss ausgedruckt und beim Studienbeitragsbüro der Hochschule abgegeben werden. Achtung: Die Unterzeichnung des Antrags muss in Gegenwart der zuständigen Hochschulmitarbeiterin erfolgen.
    Ansprechpartnerin: Rita Müller, Tel. 0871-506-137, Raum HS 148
  • Zusätzlich zum Antrag muss eine "Eidesstattliche Versicherung" gegenüber der Hochschule abgegeben werden, dass die Angaben der Richtigkeit entsprechen.
  • Die Auszahlung des Darlehens durch die KfW erfolgt jedes Semester automatisch. Wenn in einem Semester keine Studienbeiträge gezahlt werden müssen (z.B. Urlaubs- oder Praxissemester) oder der Studienbeitrag selbst gezahlt wird, müssen Sie die KfW und das Studienbeitragsbüro (Rita Müller) frühzeitig informieren. Die Auszahlung für dieses Semester wird dann gestoppt.
  • Eine Kündigung des Darlehens erfolgt gegenüber der KfW, der gesamte Darlehensbetrag wird dann sofort zur Rückzahlung fällig.
Updated: 03.01.2012
 
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