Gewährung erfolgt
- Unabhängig vom Elterneinkommen.
- Ohne Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse.
- Ohne Sicherheitsleistungen.
- Ohne Bonitätsprüfung.
- (Achtung: bei eidesstattlicher Versicherung, Insolvenzantrag oder Haftungsanordnung wird kein Darlehen gewährt!),
- Für die Dauer eines grundständigen Erststudiums und ein daran anschließendes Masterstudium, jedoch höchstens für zehn Semester. Eine Verlängerung ist möglich.
Auszahlung
- Erfolgt direkt an die Hochschule.
Rückzahlung
- Erfolgt nach Abschluss des Studiums und Karenzphase von 18 Monaten.
- Kann bei zu geringem Einkommen gestundet werden.
- Erfolgt erst bei einem Mindesteinkommen.
- Ist gedecktelt auf eine Gesamtverschuldung aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen in Höhe von derzeit 15.000 €. Die darüber hinausgehende Summe wird auf Antrag erlassen.
- Während der Dauer der Stundung laufen keine Zinsen auf.
- Das
Darlehen wird auf Antrag erlassen, wenn eine dauerhafte volle
Erwerbsminderung festgestellt oder der Darlehensnehmer verstorben ist.
Antragsverfahren
- Anträge sind grundsätzlich vor Semesterbeginn (Sommersemester bis 14. März, Wintersemester bis 30. September) zu stellen.
- Die Antragsstellung erfolgt über das SB-Portal der KfW.
Hinweise:
- Der Antrag muss ausgedruckt und beim Studienbeitragsbüro der
Hochschule abgegeben werden. Achtung: Die Unterzeichnung des Antrags
muss in Gegenwart der zuständigen Hochschulmitarbeiterin erfolgen.
Ansprechpartnerin: Rita Müller, Tel. 0871-506-137, Raum HS 148 - Zusätzlich zum Antrag muss eine "Eidesstattliche Versicherung" gegenüber der Hochschule abgegeben werden, dass die Angaben der Richtigkeit entsprechen.
- Die Auszahlung des Darlehens durch die KfW erfolgt jedes
Semester automatisch. Wenn in einem Semester keine Studienbeiträge
gezahlt werden müssen (z.B. Urlaubs- oder Praxissemester) oder der
Studienbeitrag selbst gezahlt wird, müssen Sie die KfW und das Studienbeitragsbüro (Rita Müller) frühzeitig informieren. Die Auszahlung für dieses Semester wird dann gestoppt.
- Eine Kündigung des Darlehens erfolgt gegenüber der KfW, der gesamte Darlehensbetrag wird dann sofort zur Rückzahlung fällig.
Updated: 03.01.2012
